AGB's
Liebe Gäste
Die nachfolgenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» gelten ausschliesslich für Touren und Fahrtechnikkurse, welche von Bikebalance organisiert und durchgeführt werden. Für sämtliche Touren, Reisen, Fahrtechnikkurse etc., welche durch Bikebalance im Namen eines anderen Anbieters geleitet werden, gelten die allgemeinen Geschäftbedingungen des entsprechenden Anbieters.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Der Vertragsabschluss zwischen Bikebalance und dem Teilnehmenden kommt durch die Bestätigung der Anmeldung des Teilnehmenden durch die Bikebalance mittels Zustellung der Rechnung zustande. Der Vertragsinhalt definiert sich durch die Anmeldung und allfällige Konkretisierungen in der Anmeldebestätigung. Dabei gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, welche ohne Unterschrift geltend sind.
2. Abmeldung durch den Teilnehmenden
Der Teilnehmende kann sich schriftlich per Post oder E-Mail von der vereinbarten Teilnahme abmelden. Die Abmeldung entfaltet ihre Wirkung mit dem Zugang bei Bikebalance. Es fallen folgende Abmeldekosten an.
- bei Zugang spätestens 14 Tage vor der Tour, kostenlose (Rückerstattung des einbezahlten Betrages)
- bei Zugang spätestens 1 - 14 Tagen vor der Tour, wird alles
verrechnet was Bikebalance für den Teilnehmenen gebucht hat
z.B. Übernachtung, Shuttle
- bei nicht erscheinen am Tage der Tour besteht zu 100% kein Anspruch auf Rückerstattung.
Sollte der Teilnehmende eine Bereits begonnene Tour abbrechen oder unterbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.
3. Annullierung durch Bikebalance
Wird die Mindestanzahl an Tour und Fahrtechnik Teilnehmenden nicht erreicht, steht es im Ermessen von Bikebalance, die Tour oder Fahrtechnikkurs abzusagen (bei Fahrtechnikkursen bis zwei Teilnehmende zu Fragen ob sie mit einem Aufpreis einverstanden sind).
Die Mindestzahl bei Touren beträgt 4 Teilnehmende, bei Fahrtechnikkursen sind es 3 Teilnehmende.
Bikebalance behält sich vor, die Tour aufgrund schlechter Wetter- und Naturverhältnisse, behördlicher Massnahmen, höherer Gewalt oder aus Sicherheitgründen etc. abzusagen. In diesem Fall wird den Teilnehmenden der gesamte einbezahlte Betrag zurückerstattet.
4. Programmänderung und Abbrechung der Tour
Bikebalance behält sich vor, die Tour jederzeit abzuändern oder abzubrechen, insbesondere bei Annullierungsgründen gemäss Ziff. 3 vorstehend. Bei Programmänderung oder Abbrechung einer bereits begonnen Tour erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Betrages.
5. Verssicherungen
Sämtliche Versicherungen sind Sache des Teilnehmers. In den Tour-, Fahrtechnikpreisen ist keine Versicherung (auch keine Gepäck-, Diebstahl-, Unfall- und Krankenversicherung) eingeschlossen dem Teilnehmer wird empfohlen, eine Annullation- und evtl. eine Personenassistance-Versicherung abzuschliessen. In der Regel sind dabei folgende Risiken gedeckt: Rettungs-, Bergungs-, Such- und Heimschaffungskosten sowie die Kosten für eine Annullation aus zwingenden Gründen. Die Versicherungsdeckung ist zu prüfen und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abzuschliessen.
6. Haftung
Die Teilnahme an Touren und Fahrtechnikkursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
Bikebalance haftet nur für Grobfahrlässigkeit und Verschulden. Die Haftung für leichte sowie mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Bei der Wahl und Instruktion von Substituten (insbesondere Tour-Guides) haftet Bikebalance nur für gehörige Sorgfalt. Forderungen aus Schäden, die dem Teilnehmenden durch fahrlässiges oder absichtliches Fehlverhalten von Substituten (insbesondere Tour-Guides) entstanden sind, sind direkt gegenüber diesen geltend zu machen.
Für Hilfspersonen wird keinerlei Haftung vom Veranstalter übernommen.
6.1 Diebstahl von Bike's und (Mietbike's)
Bikebalance haftet nicht bei Diebstahl des Bikes unterwegs. Die Teilnehmer müssen ihr Bike privat versichern. Insbesondere haftet der Teilnehmer auch bei Beschädigungen oder Verlust des über die Bikebalance ausgeliehene Mietbikes
6.2 Erhöhtes Unfallrisiko
Mountainbiking ist immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden (Sturzgefahr, Kollisionsgefahr mit motorisiertem Verkehr, Steinschlaggefahr im Gebirge usw.). Es wird deshalb von jedem Teilnehmer ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit sowie die Einhaltung der jeweilig landesüblichen Strassenverkehrsordnung vorausgesetzt. Auf allen Biketouren (inkl. Tageskurse, Kurztouren, Weekends und Fahrtechnikkursen) ist das Tragen eines geprüften Bikehelms obligatorisch sowie das Tragen von zweckmässiger guter Bikebekleidung inkl. Bikehandschuhen unbedingt empfohlen.
Im Weiteren haftet Bikebalance nicht für Personen- und Sachschäden durch mangelhaften Zustand der Bikes (eingeschlossen Mietbikes) – da die Bikes durch den Gebrauch oder durch Transporte unterwegs stark abgenützt werden und Schäden sehr kurzfristig entstehen können.
6.3 Unfallrisko E-MTB Bikes
Das Fahren mit einem E-MTB birgt ein höheres Unfallrisiko im Strassenverkehr als mit einem normalen Bike. Aufgrund des Elektromotors ist die erreichbare Geschwindigkeit mit einem E-MTB höher als mit einem normalen, manuell angetriebenen Bike. Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko. Bikebalance lehnt jegliche Haftung ab für Sach- oder Personenschäden, verursacht durch einen Unfall.
7. Bildmaterial
Bikebalance darf Bild- Videomaterial, welches am Tag der Tour oder Fahrtechnik-Kurse vom Tour-Guide und den Teilnehmenden gemacht wird, zu eigenen Zwecken verwenden. Insbesondere für Printprodukte, Webseite und Bildergalerien. Auf dem Bildmaterial können Persoen erkennbar sein.
Die Teilnehmenden erklären sich damit entschädigungslos einverstanden.
8. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem Teilnehmenden und Bikebalance ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Klagen gegen Bikebalance können ausschliesslich beim Gericht in Schwyz angebracht werden.